Am Donnerstag, den 11. September, wird der Europäische Gerichtshof über die Interchange-Gebühren von Mastercard entscheiden. Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn das Gericht dem Vorschlag des Generalanwalts und der Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz nicht folgen sollte. Aller Voraussicht nach wird der EuGH die Rechtsaufassung der EU-Kommission bestätigen und die so genannten Multilateral-Interchange-Fees (MIF) der Kreditkartenorganisation für wettbewerbswidrig erklären.
Was das Verfahren mit der deutschen EC-Karte (Girocard) zu tun hat und warum sich die Bundesregierung in Brüssel derzeit gegen eine Deckelung der Händlerentgelte bei der Girocard stark macht, lesen Sie im Folgenden.
Eine Auseinandersetzung mit den Argumenten gegen eine Regulierung der nationalen Debitkartenverfahren, die in den geheimen (huhuhu) Verhandlungspapieren des Europäischen Rats zusammengefasst sind.
Auf den ersten Blick hat das Verfahren gegen Mastercard erst einmal nichts mit den Girocard-Gebühren zu tun. Die EU-Kommission hält die Interchange-Fees allerdings schon seit langem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen der kartenausgebenden Banken und der Kartenorganisationen Mastercard und Visa. Die Debatte reicht bis ins Jahr 1992 zurück. Seit 2007 führt die Kommission Kartellverfahren gegen beide Organisationen. Mastercard klagte gegen die Entscheidungen der Kommission, Visa zog den Verhandlungstisch vor.
Im Juli 2013 brachte die Kommission mit dem Payment Package schließlich die so genannte MIF-Verordnung auf den Weg, um die Interbankenentgelte auf gesetzlich festgelegte Höchstsätze zu reduzieren.
Für Kreditkarten sind 0,3 Prozent vom Umsatz, für Debitkarten 0,2 Prozent vorgesehen. Das EU-Parlament, verschärfte den Entwurf nochmal und schlägt für Debitkarten eine Höchstgebühr von 7 Cent pro Transaktion vor. Das ganze Payment Package (Payment Service Directive & MIF-Regulierung) steckt nun im Trilog-Verfahren. Das heißt, der europäische Rat ist am Zug. Die Regierungen der Mitgliedstaaten verhandeln über den Entwurf und müssen dann mit Kommission und Parlament eine Einigung finden.
Die Bundesregierung macht sich für Girocard-Gebühren stark
Hier kommt die Girocard ins Spiel. Denn die Bundesregierung macht sich in diesen Ratsverhandlungen dafür stark, nationale Debitkartenverfahren aus der Regulierung herauszunehmen. Mit anderen Worten: Das deutsche Girocard-Verfahren soll nicht in den Anwendungsbereich der Gebührendeckelung fallen. Im Electronic Cash-Verfahren – mit PIN-Eingabe und garantierten Zahlungstransaktionen – könnten die Gebühren für Händler, Gastronomen, Hotels, Dienstleister und andere Kartenakzeptanten künftig also höher sein, als die der internationalen Debitverfahren von Mastercard (Maestro) und Visa (V-Pay).
Die Argumentation der Bundesregierung im Rat fasst dieses „Non-paper on MIF and domestic debit card schemes“ zusammen, das mir vor einigen Wochen auf den Schreibtisch flatterte und das ich wegen der großen Nachfrage und des öffentlichen Interesses hier mal veröffentliche. Es stammt laut Bearbeitervermerk der Word-Datei aus dem Bundeskartellamt, was nicht verwunderlich ist, denn die Begründung passt zur Linie der Behörde in Sachen Girocard. Die Bundesregierung (BMWi in Abstimmung mit dem federführenden BMF) bestätigte gegenüber der Lebensmittel Zeitung, dass das Papier die Verhandlungsposition der großen Koalition im Rat zusammenfasst.
Die zentralen Argumente des Non-Papers
Das Papier enthält interessante antiamerikanische Argumente: Eine Regulierung der nationalen Debitkartenverfahren würde den internationalen (amerikanischen) Kartenprogramme in Europa Vorschub leisten, was nicht nur aus Datenschutzgründen, sondern auch im Hinblick auf Sanktionen und dergleichen problematisch sei:
„The transfer of data concerning accounts and payments to foreign countries, especially the US, would increase further, raising additional data protection issues. The European payment system would become more vulnerable to sanctions/punitive measures by non-European countries and institutions.“
Daneben argumentiert das Papier mit der Subsidiarität europäische Regelungen und der Behauptung, dass es im Debitkartenbereich im Gegensatz zu den Kreditkarten kein Marktversagen gäbe, das einen Eingriff durch Regulierung rechtfertigen könnte.
Insbesondere in Deutschland herrsche ein Wettbewerb zwischen dem „wilden“, elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) und dem EC-Cash-System der Banken. Schlussendlich habe sich die Deutsche Kreditwirtschaft im April dieses Jahres verpflichtet, das multilateral festgesetzte Interbanken zum 1. November endgültig und vollständig durch verhandelte Händlerentgelte zu ersetzen. Bei der Girocard gebe es daher keine MIF mehr, die es zu regulieren gilt, sondern nur noch „BIFs“ – bilateral ausgehandelte Entgelte.
„Following commitments of April 2014, issuers and merchants can bilaterally agree on fees. The IF-Regulation should preserve and not destroy these negotiated merchant service charges.“
Was ist von den Argumenten zu halten?
Die Überlegungen zum Wert eines nationalen bzw. europäischen Debitkartenverfahrens sind nicht von der Hand zu weisen. Man erinnere sich nur an PayPal und die kubanischen Zigarren bei Rossmann oder kubanischen Rum bei irgendwelchen Online-Spirituosenanbietern. Das amerikanische Demokratie- Werteverständnis hat mitunter einen Schuss zuviel missionarischen Charakter. Auch die BNP und andere Banken können inzwischen ein kostspieliges Lied davon singen, was es heißt, gegen amerikanische Embargo-Auflagen zu verstoßen. Nehmen wir noch ein wenig NSA, Google, Microsoft & Co hinzu und wir erkennen: die Vereinigten Staaten haben genug Vertrauen verspielt, um bei „systemrelevanten“ Infrastrukturen wie dem Zahlungsverkehr oder der Satellitennavigation á la Galileo eigene Wege zu gehen.
SEPA-Zeitalter contra nationale Zahlsysteme
Dennoch: Es gibt einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA), der sich schlecht mit „nationalen Debitkartenverfahren“ verträgt. Kartenterminals, die nur die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) zulässt? Sicherheitsstrukturen, die die DK national vorgibt, im SEPA-Land? Ein Graus für international tätige Händler, Hotelketten und Systemgastronomen. Nationale Payment-System in der Welt des WWW? Ja, die gibt es noch und nöcher, aber gehört ihnen die Zukunft? Die EU-Kommission denkt hier wohl ganz anders.
Visa betont zudem bei jeder Gelegenheit eine europäische Debitkartenorganisation zu sein. (Ja, ja die Option der Inc., ist klar). Aber eine Abschottung bzw. höhere Gebühren zahlen, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Girocardverfahrens? Liebes Bundeskartellamt – ich weiß nicht, ob das in die richtige Richtung geht.
Kein Wettbewerb zwischen ELV und Girocard
Den Einwand einer Konkurrenz zwischen PIN- und ELV-Verfahren können wir komplett streichen. ELV funktioniert für Händler im Massengeschäft nur als Mischverfahren mit EC-Cash. Rewe, Aral & Co. wickeln an der Kasse bei bargeldlosen Zahlungen rund 85 oder 95 Prozent mit Lastschriften ab. Vielleicht 5 bis 15 Prozent, der als kritisch bewerteten Karten und/oder Transaktionen werden zur PIN-Autorisierung übergeben. (2 mal getankt an einem Tag? 3 mal im LEH eingekauft? Eine geplatzte Lastschrift im Hoffnungslauf?)
Es wäre für das Kassenpersonal gegenüber dem Kunden gar nicht vermittelbar, warum die Karte im ELV-Verfahren abgelehnt wurde. Wenn die PIN-Autorisierung aber nicht klappt, dann hat der Kunde das Argumentationsproblem. Händler können also gar nicht auf EC-Cash verzichten. Dementsprechend können sie auch keine echten Verhandlungen über die Gebühren mit den Banken führen.
Die „Verhandlungen“ verlaufen dementsprechend seit Monaten nach dem Motto: friss oder stirb. Es ist ja auch kein Wunder, dass das Kartellamt den Druck erhöhen musste und schließlich auf einen vollständigen Wegfall des einheitlichen Händlerentgelts bestand, um überhaupt Bewegung in den Teil des Marktes zu bringen, der sich jenseits von Aldi, Lidl, Edeka, Rewe und Metro abspielt.
Kein Marktversagen? Pustekuchen. Keine Preissenkung seit 1989
Und natürlich gibt es ein Marktversagen bei Debitkarten, auch wenn der deutsche Markt Händler und EC-Cash-Netzbetreiber mit dem ELV-Verfahren für eine immer ausgereiftere Kostendämpfung gesorgt haben. Es gibt doch keine einzige ITK-basierte Dienstleistung, die seit 1989 die gleichen Kosten verursachen würde. Nur das EC-Cash-Verfahren blieb stabil bei 0,3 Prozent vom Umsatz bzw. 7 Cent – jedenfalls für die ganz große Mehrheit der Kartenakzeptanten.
Insbesondere im Onlinezeitalter gibt es aber schlechterdings keine Rechtfertigung mehr für eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr bei Debitkarten. Jede Bank, die ihre IT und Kontenführung einigermaßen im Griff hat, kann „in Echtzeit“ vom POS aus prüfen, ob das Konto mit dem Transaktionsbetrag gedeckt ist und diesen Betrag reservieren. Warum soll eine Transaktion von 100 Euro also mehr kosten, als eine über 10 Euro? Für die IT-Kosten spielt das keine Rolle. Der Ansatz des EU-Parlaments, 7 Cent Maximalgebühr für eine Transaktion (plus einer fixen Tx-Gebühr für den Zahlungsdienstleister) geht daher in die richtige Richtung. Und das sieht das EU-Parlament sogar für grenzüberschreitende Kartenzahlungen so vor.
Kurzum: Die Argumentation der Bundesregierung bzw. des Bundeskartellamts gegen die geplante Deckelung der Kartengebühren ist nicht nachvollziehbar.
Konzentratorenmodell schafft Scheinwettbewerb
Erschwerend kommt noch hinzu, dass das so genannte Konzentratorenmodell, mit dem die Girocard-Gebühren ab 1. November „bilateral“ verhandelt werden sollen, auf ziemlich wackeligen Füßen steht. Unabhängige Konzentratoren sind schon mal raus aus dem Kartenspiel – jedenfalls in der ersten Phase, wie das Beispiel ZGV verdeutlicht.
Und selbst wenn die EC-Cash-Netzbetreiber für Wettbewerb sorgen sollten – etwas Bewegung wird in die arg verkrusteten Gebühren sicher kommen. Aber eine nationale Debitkarten-Zahlung darf doch niemals höhere Gebühren verursachen als eine grenzüberschreitende Zahlung. Schon allein deshalb kann die Bundesregierung doch bei der geplanten europäischen Regulierung nicht querschießen.
Man stelle sich einen niederländischen, griechischen oder spanischen Kunden an einer deutschen Supermarktkasse vor, der mit seiner V-Pay oder Maestro-Karte bezahlt. Dahinter kommt der Deutsche mit seiner Girocard und kostet den Händler mehr Transaktionsgebühren als sein Vorgänger? Wie soll ich das meinen Kindern erklären?
Liebes Kartellamt, man kann ja – sicherheitshalber – erst regulieren und dann die Marktteilnehmer verhandeln lassen, wenn Euch der dogmatische Wettbewerb so heilig ist. 🙂
P.S.:
Und hier noch, geschätzter Leser, als kleines Schmankerl fürs lange Durchhalten, das NON-Paper der Ratspräsidentschaft, das den Verhandlungsstand im Rat zusammenfasst: MIF 2014-07-14 -11- Presidency non-paper. „Vom Fachmann für den Kenner“ – oder wie hieß das in der geschätzten Titanic früher. Da drin sind noch ein paar Ernüchterungen für Kartenakzeptanten versteckt. Und bitte beachten: Top secret das Ganze. Burn before reading.