Die Sparkassen verstoßen mit der automatischen Übermittlung von Kundendaten an Paydirekt im Zuge der „Breitenregistrierung“ nicht gegen Datenschutzbestimmungen. Zu dieser Einschätzung kommt der Hessische Datenschutzbeauftragte nach einer Überprüfung der Vorgehensweise. Die Datenschutzkollegen aus Thüringen sehen allerdings in einem Punkt Nachbesserungsbedarf (siehe Update).
Auch sonst gibt es ein paar Neuigkeiten rund um das Online-Zahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft. Weiterlesen