Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Urteile zu American Express und dem Verhältnis dieses sogenannten Drei-Parteien-Kreditkartensystems zur europäischen Interchange-Verordnung gefällt.
„Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter einbezieht, unterliegt im Bereich der Interbankenentgelte den gleichen Beschränkungen wie Vier-Parteien-Verfahren“, heißt es in der Entscheidung, die auf eine Vorlagefrage des High Court of Justice (England & Wales) zurückgeht.
Im PayTechTalk-Podcast haben Frank Müller, Dr. Susanne Grohé, Dr. Hugo Godschalk und meinereiner die Urteile diskutiert. Sie könnten weitreichende Folgen für Amex auch in Deutschland, aber auch für andere Zahlverfahren und Payment-Konstellationen (zB: Payment Gateways) haben. Eine spannende Diskussion: Hört, Hört! 🙂