
Die Uhr tickt. Am 31. Dezember 2019 läuft die Frist ab, um Schadenersatzansprüche wegen überteuerter Girocard-Gebühren gegen die Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft geltend zu machen. Zu diesem Stichtag verjähren etwaige kartellrechtliche Regressansprüche. Im Januar 2017 hatte die BILD-Zeitung hierzu eine „Milliarden-Klage wegen zu hoher EC-Kartengebühren“ herbeigeschrieben. Bislang wurden in der Sache nur sieben Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 125 Mio. Euro beim Landgericht Berlin eingereicht. Zu den Klägern gehören Rossmann, die Jet-Tankstellen und neuerdings auch der Mineralölkonzern Shell. Ein Verhandlungstermin steht aus, vielleicht wird es nie einen geben. Weiterlesen