Warum heißt es „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz„? Richtig, weil das „Justizministerium“ ein echtes – sprich: klassisches – Ministerium ist, das wie die Ressorts Innen, Außen, Finanzen und Verteidigung schon im Grundgesetz Erwähnung findet. „Für“ heißen alle dazugekommenen und dahergelaufenen Zeitgeisterscheinungen – wie das Profilierungsfeld Politikfeld „Verbraucherschutz“.
Die armen, hochqualifizierten Juristen aus der Mohrenstraße müssen sich neuerdings mit dem ganzen Gedöns rund um den „wirtschaftlichen Verbraucherschutz“ befassen. Sie haben das V im BMJV geerbt, das dem BMEL verlorengegangen ist. Was dabei rauskommt,
ist neben den Finanzmarktwächtern eine Broschüre über das „Bargeldlose Bezahlen – im Geschäft, Internet und Ausland“. Ein Hinweis auf das rund 25-seitige, informative Heftchen darf in BargeldlosBlog natürlich nicht fehlen.
Nun fragt sich noch, was der Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas davon hält, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen des Europäischen Rates zur Interchange-Verordnung derzeit gegen eine verbraucherfreundliche Deckelung der Gebühren für (bargeldlose) Girocard-Zahlungen kämpft?
Aber das ist eine andere Geschichte. Die die Publikumsmedien offenbar nicht die Bohne interessiert. 🙁
Mit dem entsprechenden „Non-Paper“ (Burn before reading), das die Verhandlungsposition der Bundesregierung im Europäischen Rat zusammenfasst, setze ich mich bei Gelegenheit hier mal näher auseinander. Nur als Merkposten und stichwortartige Zusammenfassung:
- Subsidiarität
- nicht regulierte (europäische) domestic debit schemes können den
bösen amerikanischeninternationalen Verfahren V-Pay und Maestro die Stirn bieten. - es gibt kein Marktversagen im Debitkartenmarkt
- die nationalen Kartenmärkte sind nicht hinreichend untersucht
- EC-Cash konkurriert wettbewerbsintensiv mit ELV und
- die nationalen Wettbewerbsbehörden haben die nationalen Verfahren besser im Griff.