Seit gut sechs Monaten gilt in Europa ein weitgehendes „Surcharging-Verbot“. Händler, Dienstleister und im Grunde auch den Berliner Taxifahrern ist es seit dem 13. Januar 2018 verboten, für Kartenzahlungen, Lastschriften und Überweisungen Gebühren zu erheben. Der § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt dies als nationale Umsetzung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2).
Doch greift die Vorschrift auch für PayPal, Sofortüberweisung und andere Zahlverfahren, die in der Regelung nicht genannt sind? Dies soll nun vor Gericht geklärt werden. Die Wettbewerbszentrale führt dazu zwei Musterprozesse. Weiterlesen