Am Donnerstag, den 11. September, wird der Europäische Gerichtshof über die Interchange-Gebühren von Mastercard entscheiden. Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn das Gericht dem Vorschlag des Generalanwalts und der Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz nicht folgen sollte. Aller Voraussicht nach wird der EuGH die Rechtsaufassung der EU-Kommission bestätigen und die so genannten Multilateral-Interchange-Fees (MIF) der Kreditkartenorganisation für wettbewerbswidrig erklären.
Was das Verfahren mit der deutschen EC-Karte (Girocard) zu tun hat und warum sich die Bundesregierung in Brüssel derzeit gegen eine Deckelung der Händlerentgelte bei der Girocard stark macht, lesen Sie im Folgenden.
Eine Auseinandersetzung mit den Argumenten gegen eine Regulierung der nationalen Debitkartenverfahren, die in den geheimen (huhuhu) Verhandlungspapieren des Europäischen Rats zusammengefasst sind. Weiterlesen