Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das angekündigte Rundschreiben zu den „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ (MaSin) fristgerecht am 5. Mai veröffentlicht. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen eine Kehrtwendung um 180 Grad, denn statt nationaler Sonderwege findet man nunmehr nur noch eine Eins-zu-Eins-Übersetzung der EBA-Leitlinien, also der Vorgaben der europäischen Aufsichtsbehörde. Das Papier wirft dennoch Fragen auf – und sorgt für Entsetzen im Markt.
tl;dr: BaFin reguliert ePayment bevor die PSD II kommt. Unklare Reichweite. Acquirern droht Konkurrenz aus dem EU-Ausland.