Zahlungen mit EC-Karten werden nicht komplizierter

Esso

Glücksspiel: Wer bei Esso mit der Sparkassen-Karte zahlt, bekommt ein Rubbellos. Kann man so machen…

Entgegen anders lautender Meldungen wird das Bezahlen mit der EC-Karte nicht komplizierter. Erstens, weil es gar keine EC-Karte mehr gibt. Die Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft heißt seit 2007 „Girocard“. Zweitens, weil sich die unkomplizierte BecN-Lösung im Markt durchsetzen wird.

tl;dr: Ein neues Mastercard-Bulletin beschreibt Best Practices-Grundsätze für die Transaktionsperformance. Nimmt man das Papier beim Wort, müsste MC den Widerstand gegen die BecN-Lösung aufgeben.

Seit dem 9. Juni ist die Umsetzung der sogenannten Anwendungsauswahl (ApplSel) bei Kartenzahlungen überfällig. Laut Art. 8 der europäischen Interbankenentgelt-Verordnung (IF-VO) müssten Kunden seither die Option haben, das Zahlverfahren von ihrer Karte auswählen zu können, das an der Kasse zur Anwendung kommen soll.

Bei einer Girocard mit Maestro- oder V-Pay-Funktion also beispielsweise, ob die Zahlung über das nationale Girocard-Verfahren oder über eines der internationalen Debitkartenverfahren von Mastercard (Maestro) oder Visa (V-Pay) abgewickelt werden soll. Die IF-Verordnung will verhindern, dass eine Festlegung gegen den Willen des Karteninhabers stattfindet. Der Kunde soll Herr des Verfahrens sein und an der Kasse das letzte Wort haben.

Wie diese Vorgabe des Art. 8, Abs. 6 IF-VO umgesetzt werden soll, dazu gibt es unterschiedliche Philosophien.

Variante 1: Die Esso-Lösung

Bei Esso stellt man die Kunden – wie berichtet – pünktlich seit dem 9. Juni vor die Wahl. Das Kartenterminal zeigt nachdem Einstecken der Karte alle verfügbaren Verfahren an und der verdutzte Kunde muss sich entscheiden – zum Beispiel zwischen Girocard und Maestro. So werden Kartenzahlungen in der Tat komplizierter. Der Kunde muss jedesmal auf’s Neue auswählen, auch, wenn ihm das Verfahren in aller Regel völlig gleichgültig sein dürfte. Mit einem roten Pappkranz, der um das Kartenterminal geklemmt ist, bittet Esso seine Kunden, doch bitte „Girocard“ auszuwählen. Andernfalls fallen für den Tankstellenbetreiber und die Bank des Karteninhabers höhere Gebühren für die Transaktion an.

Variante 2: Die HEM-Lösung

Die HEM-Tankstellen gehen einen anderen Weg. Sie haben zum Stichtag die sogenannte BecN-Lösung umgesetzt. Hier erhält der Kunde auf Wunsch per Knopfdruck die Liste der Zahlverfahren seiner Karte angezeigt und kann dann im zweiten Schritt das gewünschte Verfahren auswählen. Wenn der Kunde nicht eingreift, wird die Zahlung automatisch über das Verfahren abgewickelt, dass der Händler eingestellt hat. Diese Lösung wurde vom Verband der EC-Cash-Netzbetreiber entwickelt und wird von den wichtigsten Wirtschaftsverbänden der Kartenakzeptanten (Handel, Mineralöler, Gastronomie, Hotellerie) und den Terminalherstellern unterstützt. Weder die deutschen Banken, noch die für die Umsetzung der IF-Verordnung zuständige BaFin oder die Verbraucherschützer opponieren gegen diese Lösung. Sie wird sich daher in Deutschland auch langfristig durchsetzen. Die Filialisten Deichmann und Douglas (zwei Meinungsführer im Handel in Bezug auf Kartenzahlungen) setzen diese Lösung ebenfalls bereits ein. Weitere Händler werden nach dem Jahreswechsel folgen, wie man hört. Kartenzahlungen werden also nicht komplizierter.

Variante 3: Die Hände-in-den-Schoss-Lösung

Diese Variante wird derzeit noch von den meisten Kartenakzeptanten favorisiert. Sei es, weil die entsprechende Terminalsoftware noch nicht verfügbar ist oder mangels einer offiziellen Klarstellung der EU-Kommission oder der BaFin, wie Art. 8 IF-VO konkret umgesetzt werden soll. Die Händler lassen es einfach erst einmal. Eine Sanktion ist nicht zu befürchten. Die für die Umsetzung der IF-VO hierzulande zuständige BaFin kann Handelsunternehmen nicht belangen, selbst wenn sie es wollte. Auf der anderen Seite drohen den Händlern Fehlinvestitionen oder – schlimmer noch – unnötige Verwirrung der Kunden und Chaos an der Kasse, wenn sie sich für einen falschen Weg entscheiden sollten.

SCS Volume könnte Klarheit schaffen

Klarheit könnte die neue Fassung des „SEPA Cards Standardisation Volume“ (SCS Volume) von European Payments Council (EPC) und Cards Stakeholders Group (CSG) bringen. In diesem Regelwerk legt die europäischen Bank- und Paymentwelt die technischen Grundsätze für Kartenzahlungen in einer Art freiwilliger Selbstverpflichtung fest. Das Volume hat zwar keinen Gesetzescharakter, verfügt aber sozusagen über die normative Kraft des Faktischen. Was da drin steht gilt, so wird es gemacht.

Der Bundesverband der electronic cash-Netzbetreiber (BecN) freute sich schon in einer Pressemitteilung darüber, dass die Knopf-Lösung (Variante 2) explizit in das neuestes Volume (Vol. 7.5, Book 6, S. 8 ff.) aufgenommen wurde. „Der Vorschlag des BecN zur Umsetzung der Anwendungsauswahl ist offiziell in der EU angekommen“, heißt es in der Erklärung. Allerdings ist der Entwurf entgegen der ursprünglichen Pläne noch nicht offiziell verabschiedet, da in der öffentlichen Konsultation derart viele Eingaben erfolgt sind, dass der Zeitplan ins Rutschen kam. Es soll nun im März 2017 direkt ein Volume 8 geben.

Mastercard kämpft um die Auswahl auf den ersten Blick

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Das EC-Logo als Zeichen für das ELV-Verfahren will Mastercard wohl nicht mehr dulden.

Hinter den Kulissen schlagen die Wellen hoch. Mastercard versucht seit Monaten, gegen die BecN-Lösung mobil zu machen. In einem Bulletin vom März dieses Jahres schreibt MC seinen Acquirern vor, wie die Anwendungsauswahl umzusetzen sei und torpediert damit die Knopf-Lösung. Nur die Esso-Variante („EMV-Lösung“) und die „Merchant Default“-Lösung sind nach Auffassung der Kreditkartenorganisation konform mit der IF-VO. Bei Letzter trifft der Händler die Vorauswahl, der Kunde kann jedoch während des gesamten Zahlprozesses das Verfahren per Knopfdruck wechseln. Bei der BecN-Lösung kann er derzeit nur vor dem Einstecken der Karte ins Terminal die Auswahloption per Knopfdruck anfordern.

Beide von MC favorisierten Varianten lassen bei kontaktlosen Kartenzahlungen jedoch entweder kein Tap&Go zu (siehe Tap,Tap,Tap,Tap & Go) oder sie entsprechen nicht den AppSel-Auflagen der IF-VO. Auch für unterschriftenbasierte Kartenzahlungen (etwa das im Handel beliebte kostengünstige ELV-Verfahren und Old-School-Kreditkarten ohne PIN & Chip) würde der Prozess komplizierter.

Hintergrund des Streits: Mastercard hat ein vitales wirtschaftliches und offenbar auch strategisches Interesse daran, dass der Kunde immer erst die vollständige Auswahlliste angezeigt bekommt und dann auswählt. Daher versucht MC den Händlern diese technische Lösung aufzuoktroyieren. Dabei geht es der Kreditkartengesellschaft vermutlich nicht nur um Vertipper, die Maestro statt Girocard auswählen und Mastercard damit Transaktionsgebühren in die Kasse spülen. Da steckt wohl mehr dahinter. Man muss sich nur anschauen, mit wie viel Liebe und Begeisterung MC plötzlich seine alten Markenrechte an der „EC-Karte“ wiederentdeckt; selbst das altbekannte ELV-Logo steht inzwischen unter Beschuss (siehe LZ: „Neues Logo für Lastschriftzahlungen„) und die Deutsche Bank gibt eine Mastercard Debit-Karte heraus – ein Novum in der Deutschen Kreditwirtschaft.

Machtkampf sorgt für Verunsicherung

Die Machtprobe sorgt für erhebliche Verunsicherungen im Markt und für einen Kampf um Book 6 des SCS Volume. Die relativ neutrale Cards Stakeholders Group (CSG; mittlerweile umbenannt in European Cards Stakeholders Group – ECSG) in der auch Vertreter der Akzeptanzseite repräsentiert sind, fragte schließlich bei der EU-Kommission nach, ob beide Lösungen dem Geist der IF-Verordnung entsprechen („We really would like to understand the spirit of the law“). Im Antwortschreiben der DG Competition, das BargeldlosBlog vorliegt, betonen die Wettbewerbshüter, dass die Verordnung keine konkrete technische Lösung für die Anwendungsauswahl vorschreibt. Wichtig sei, dass der Kunde erkennen könne, wie er eine etwaige Vorauswahl des Händlers auf das Kartenverfahren seiner Wahl abändern kann. Händler („Preselection“) und Kunde („over-ride“ = letztes Wort) sollen das Verfahren bestimmen können, nicht Kartenorganisationen, Banken, Zahlungsabwickler oder Acquirer. Nach Ansicht der DG Competition ist dies bei Variante 1 und 2 gewährleistet. Daraufhin hielt die BecN-Lösung als „Upfront Selection“ Einzug in den Draft des SCS Volume 7.5.

Doch Mastercard Deutschland missfällt das. Man versucht dem Vernehmen nach nun, die im Vol. 7.5. aufgeführten konkreten Lösungen zur ApplSel wieder streichen zu lassen. Im Gegenzug zur schmerzhaften Deckelung der Interbankenentgelte durch die IF-VO müsse die Anwendungsauswahl konsequent umgesetzt werden und zwar so, dass alle Verfahren der Karte immer gleichberechtigt zur Auswahl gestellt werden, so die Argumentation. Der Anwender habe nicht wirklich eine faire Wahl, wenn er vor dem Einstecken der Karte eine Taste drücken müsse, wie es bei der BecN-Lösung der Fall ist.

Die Haltung von MC ist legitim und verständlich, klug ist sie nicht, da die Kartenzahlung insgesamt beschädigt wird. Auch werden sich die Anstrengungen für Mastercard wohl nicht lohnen, man verspielt nicht nur Sympathien in der Community. Einige nicht ganz unwesentliche Kartenakzeptanten überlegen, wenn es hart auf hart kommen sollte, die Maestro-Akzeptanz zurückzugeben. Aber so wird es wohl nicht kommen. Gegen das Kommissionsschreiben wird MC nicht opponieren.

Neues Bulletin, neue Haltung zur AppSel?

"Sie haben die Wahl": Esso macht es vor. (Foto: @der_simon)

„Sie haben die Wahl“: Esso macht es vor. (Foto: @der_simon)

Zudem gibt es nun vielleicht eine neue Wendung im Streit um die reine Lehre der Anwendungsauswahl. Eine Wendung zum Guten. Mastercard global brachte am 1. November ein neues Bulletin heraus. In solchen Dossiers veröffentlicht die Kartenorganisation ihre Vorgabe für Acquirer. Im aktuellen Bulletin „EMV Transaction Performance Optimization Best Practices“ wird beispielhaft festgehalten, dass und wie die Interaktionen und manuellen Schritte, die dem Karteninhaber beim Zahlvorgang abverlangt werden, möglichst auf ein Minimum reduziert werden sollen. Viele der im Bulletin aufgestellten Grundsätze – etwa auch zum kontaktlosen Zahlprozess – lassen sich wie ein Plädoyer für die BecN-Lösung lesen. Überflüssige Abfragen, „Welches Verfahren hätten sie denn gerne?“, wie in der 1. Variante von Esso erforderlich, stünden im krassen Widerspruch zu den Performance-Grundsätzen, die Mastercard dort postuliert.

Bleibt also zu hoffen, dass auf das Papier auch ein Umdenken in Sachen ApplSel erfolgt und MC Deutschland den unsinnigen Widerstand gegen die praktikable BecN-Lösung aufgibt. Sie wird sich im Markt ohnehin durchsetzen. Nach dem Weihnachtsgeschäft (Frozen Zone in der Kassen-IT; „never change a running system“) werden die weitere Rollouts im Frühjahr 2017 starten. Ende 2017 ist das Thema dann zusammen mit der TA 7.1 durch.

Kartenzahlungen werden also nicht komplizierter. Versprochen, liebe FAZ, liebe SZ, lieber WDR, Focus – auch nicht in Melle, liebe NOZ.

Weitere Informationen und Links zum Thema

Bargeldlosblog hat sich dem Thema Anwendungsauswahl bereits hier und hier gewidmet. Die Verbraucherschützer haben ihre Haltung zur ApplSel hier beschrieben. Die Deutsche Kreditwirtschaft hält sich hier vornehm mit konkreten Festlegungen/Empfehlungen zurück. Fünf Verbände der kartenakzeptierenden Branchen bekennen sich hier zur BecN-Lösung. Detaillierte Infos hält der Verband der EC-Cash-Netzbetreiber (BecN) auf seiner Website bereit. Und für die Freaks und Nerds: Hier geht es zum Draft der EPC zum SCS Volume 7.5. In Book 6, Seite 8 ff. finden sich die drei Lösungen zur ApplSel.

Update 15.3. 2017: Das legendäre und sehnsüchtig erwartete Volume 8 ist veröffentlicht. Und siehe da (Book 6, Example #7 in Kapitel 2.2.1.2.) die BecN-Lösung ist akzeptiert und explizit als Beispiel der Anwendungsauswahl aufgeführt.

7 Gedanken zu „Zahlungen mit EC-Karten werden nicht komplizierter

  1. Irgendwie verwundert es mich ja immer noch, dass in Deutschland mal wieder die Extrawurst herausgepickt wird, während in anderen Ländern auch die Banken drauf hinweisen, dass eine Zahlung mit der dem Cobrand besser sein kann als die heimische Debitmarke: https://www.jyskebank.dk/produkter/kort/visa-dankort/valg-visa-dankort oder https://danskebank.dk/privat/produkter/kort/visadankort und gleichzeitig teils auch die AppSel als Chance nutzt und kombinierte Debit/Kredit-Karten ausgibt.

    Soweit ich weiß sind in Dänemark Zahlungen im Alltag noch immer möglich und es haben sich keine apokalyptischen Schlangen gebildet was die Handelsverbände immer voraussagen 🙂

    Gibt es in der Praxis eigentlich Auswirkungen auf die Ausrichtung des Terminals? De fakto hat der Kunde doch keine Auswahl, wenn die Karte der Kassiererin übergeben werden muss und diese das Terminal bedient, oder?

    >Einige nicht ganz unwesentliche Kartenakzeptanten überlegen, wenn es hart auf hart kommen sollte, die Maestro-Akzeptanz zurückzugeben.

    Damit würde man allerdings Kunden aus NL, BE, AT und von N26 verlieren.

  2. Pingback: App Selection in der EU ab dem 09.06.2016 - Seite 109

  3. Vielleicht täte MasterCard gut daran, den aktuellen Status Quo am POS nun zu akzeptieren anstelle das Regelwerk zu hinterfragen ….und den Fokus wieder einmal mehr auf die Zusammenarbeit zu richten. Die heute teilweise nicht realisierte Umsetzung der Vorrangsauswahl ist letztendlich auch ein Ergebnis einer fehlenden Sicherheit (gewesen)….

  4. Pingback: Fidor SmartCard Erfahrungen? - Seite 31

  5. Gut zu wissen, dass bei der Haltung von MC die Kartenzahlung beschädigt wird. Ich möchte in meinem Geschäft ab nächster Woche zukünftig kontaktlose Bezahlung anbieten. Dafür lasse ich mich noch von einem Fachmann über ein passendes EC-Terminal beraten.

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